Worum geht es bei § 129 StGB?
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt unter Strafe, eine Vereinigung zu gründen oder dort mitzumachen, deren Ziel es ist, Straftaten zu begehen. Den Wortlaut der Vorschrift könnt ihr hier nachlesen. Die geplanten Straftaten müssen für eine Strafbarkeit noch nicht begangen sein; eine ausreichend stabile Organisation und das Vorhaben reichen aus. Personen, die die Vereinigung gegründet haben oder ihr angehören, können mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Personen, die die Vereinigung „nur“ unterstützen, müssen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Grundsätzlich ist es in Ordnung, dass der Staat versucht, Gefahren für den öffentlichen Frieden schon im Vorfeld zu unterbinden.